Einwilligung, Alter und Verifizierung der Teilnehmer
CallMeHot ergreift strenge Maßnahmen, damit jede in den Inhalten erscheinende Person volljährig ist und ihre Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung gegeben hat. Diese Seite beschreibt den Prozess, im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und den Standards der Zahlungsnetzwerke.
1. Alters- und Identitätsprüfung der Creators
Um Inhalte zu veröffentlichen, musst du die Creator-Verifizierung (KYC) abschließen: Identitätsbestätigung per offiziellem Dokument. Nur verifizierte Creators können Inhalte hochladen und Zahlungen erhalten.
2. Dokumente und Einverständniserklärungen jedes Teilnehmers
Für jede Person, die in einem Inhalt erscheint — allein, als Paar oder in der Gruppe — muss vor der Veröffentlichung Folgendes hochgeladen werden:
- ein gültiges Ausweisdokument, das das Alter von mindestens 18 Jahren belegt;
- eine unterzeichnete Einverständniserklärung zur Aufnahme und Veröffentlichung, mit der Beschreibung des Inhalts und dem Nutzungsumfang.
Der Creator erklärt in eigener Verantwortung, diese Einwilligungen eingeholt zu haben und dass die Angaben wahrheitsgemäß sind.
3. Sichere Aufbewahrung und eingeschränkter Zugriff
Dokumente werden in verschlüsseltem Speicher aufbewahrt, getrennt von den öffentlichen Inhalten, und sind ausschließlich für autorisiertes Personal (Datensatz-Verwahrer) zu Verifizierungs- und Compliance-Zwecken einsehbar. Sie sind für andere Nutzer nicht zugänglich.
4. Bedingte Veröffentlichung und Offline-Stellung
Wenn auch nur ein einziger Teilnehmer keine gültigen Dokumente hat, wird der Inhalt nicht veröffentlicht oder offline gestellt (nicht gelöscht), bis die Dokumentation gültig ist. Beim Ablauf eines Dokuments erhält der Creator 60 und 30 Tage im Voraus eine Benachrichtigung; ohne Erneuerung gehen die zugehörigen Inhalte offline.
5. Widerruf der Einwilligung
Jede dargestellte Person kann ihre Einwilligung widerrufen und die Entfernung des sie betreffenden Inhalts über das dafür vorgesehene Formular verlangen. Wir bearbeiten die Anfrage gemäß der Entfernungsrichtlinie.
6. Aufzeichnungen
Aufzeichnungen zum Alter und zur Identität der Teilnehmer werden gemäß der geltenden Gesetzgebung zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen aufbewahrt (siehe §2257-Erklärung).